EU Digital Services Act
Diese Seite enthält Informationen zum EU Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG) („die DSA“).
Benannte Kontaktstelle
Gemäß den Artikeln 11 und 12 der DSA hat Megaport DigitalServicesAct@megaport.com als einzige Kontaktstelle für die Kommunikation mit Behörden der Mitgliedstaaten, der Europäischen Kommission, dem Europäischen Ausschuss für digitale Dienste und Empfängern des Dienstes benannt.
Wenn Sie Nachrichten an DigitalServicesAct@megaport.com senden, geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihre Antwort-E-Mail-Adresse sowie den Namen der in der EU ansässigen Behörde an, wenn Sie uns in deren Auftrag kontaktieren. Es ist vorzuziehen, dass diese Kommunikation auf Englisch oder Deutsch erfolgt.
Transparenzberichte
Megaport wird auf dem Megaport Documentation Portal jährlich einen Transparenzbericht veröffentlichen, der die in Artikel 15 DSA beschriebenen erforderlichen Inhalte behandelt.
2024
Megaport Jahres-Transparenzbericht 2024
Dieser Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024Behördenanordnungen aus den Mitgliedstaaten
Artikel 15(1)(a) DSA
Die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, die von Empfängern des Dienstes bereitgestellt werdenIm betreffenden Zeitraum hat Megaport keine Anordnungen von Behörden der EU-Mitgliedstaaten erhalten, um gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen, die von Empfängern des Dienstes bereitgestellt werden.
Die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen, in deren Rahmen in Verbindung mit Vorfällen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten spezifische Informationen über einen oder mehrere einzelne Empfänger des Dienstes bereitzustellen sindIm betreffenden Zeitraum hat Megaport keine Anordnungen von Behörden der EU-Mitgliedstaaten erhalten, in denen spezifische Informationen über einzelne Empfänger des Dienstes angefordert wurden.
Die benötigte Zeit, um die anordnende Behörde oder eine in der Anordnung benannte andere Behörde über den Eingang zu informieren und der Anordnung nachzukommen.Wie oben ausgeführt, hat Megaport im betreffenden Zeitraum keine Anordnungen von Behörden der EU-Mitgliedstaaten erhalten, in denen spezifische Informationen über Empfänger des Dienstes angefordert wurden.
Eigeninitiierte Inhaltsmoderation von Megaport
Artikel 15(1)(c) DSA
Aussagekräftige und verständliche Informationen über die vom Anbieter eigeninitiativ durchgeführte Inhaltsmoderation, einschließlich des Einsatzes automatisierter Tools sowie der ergriffenen Maßnahmen zur Schulung und Unterstützung der mit der Inhaltsmoderation betrauten Personen.Megaport generiert, speichert, überträgt oder macht im Rahmen unseres Produktangebots keine Inhalte öffentlich verfügbar. Daher haben wir keine Inhalte zu moderieren und auch kein Personal, das Inhaltsmoderation durchführt.
Anzahl und Art der Maßnahmen, die die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen beeinflussen, die von den Empfängern des Dienstes bereitgestellt werdenMegaport generiert, hostet, speichert, überträgt oder macht im Rahmen unseres Produktangebots keine Inhalte öffentlich verfügbar. Daher haben wir keine Inhalte zu moderieren und ergreifen auch keine Maßnahmen, die die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen beeinflussen, die von Empfängern des Dienstes bereitgestellt werden.
Anzahl und Art der Maßnahmen, die die Fähigkeit der Empfänger beeinträchtigen, über den Dienst Informationen bereitzustellen, sowie sonstige damit zusammenhängende Einschränkungen des DienstesMegaport hostet keine Inhalte und stellt auch keine Funktionen bereit, mit denen Nutzer Inhalte teilen oder auf unserer Plattform mit anderen Nutzern interagieren können. Daher hat Megaport im betreffenden Zeitraum keine Maßnahmen ergriffen, die die Fähigkeit eines Empfängers beeinträchtigten, über den Dienst Informationen bereitzustellen.
Einsprüche
Artikel 15(1)(d) DSA
Anzahl der Beschwerden, die über interne Beschwerdemanagementsysteme gemäß den Geschäftsbedingungen des Anbieters und zusätzlich – für Anbieter von Online-Plattformen – gemäß Artikel 20 eingegangen sind, die Gründe für diese Beschwerden, getroffene Entscheidungen in Bezug auf diese Beschwerden, die mittlere Zeit bis zur Entscheidungsfindung sowie die Anzahl der Fälle, in denen diese Entscheidungen aufgehoben wurden.Im betreffenden Zeitraum hat Megaport keine Einsprüche gegen die oben beschriebenen Arten von Entscheidungen erhalten.
Automatisierte Inhaltserkennung
Artikel 15(1)(e) DSA
Jegliche Nutzung automatisierter Mittel zum Zweck der Inhaltsmoderation.Megaport generiert, speichert, überträgt oder macht im Rahmen unseres Produktangebots keine Inhalte öffentlich verfügbar. Daher haben wir keine Inhalte zu moderieren und auch kein Personal, das Inhaltsmoderation jeglicher Art durchführt.
2023
Megaport Jahres-Transparenzbericht 2023
Dieser Bericht bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023Behördenanordnungen aus den Mitgliedstaaten
Artikel 15(1)(a) DSA
Die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, die von Empfängern des Dienstes bereitgestellt werdenIm betreffenden Zeitraum hat Megaport keine Anordnungen von Behörden der EU-Mitgliedstaaten erhalten, um gegen rechtswidrige Inhalte vorzugehen, die von Empfängern des Dienstes bereitgestellt werden.
Die Anzahl der von Behörden der Mitgliedstaaten erhaltenen Anordnungen, in deren Rahmen in Verbindung mit Vorfällen im Zusammenhang mit rechtswidrigen Inhalten spezifische Informationen über einen oder mehrere einzelne Empfänger des Dienstes bereitzustellen sindIm betreffenden Zeitraum hat Megaport keine Anordnungen von Behörden der EU-Mitgliedstaaten erhalten, in denen spezifische Informationen über einzelne Empfänger des Dienstes angefordert wurden.
Die benötigte Zeit, um die anordnende Behörde oder eine in der Anordnung benannte andere Behörde über den Eingang zu informieren und der Anordnung nachzukommen.Wie oben ausgeführt, hat Megaport im betreffenden Zeitraum keine Anordnungen von Behörden der EU-Mitgliedstaaten erhalten, in denen spezifische Informationen über Empfänger des Dienstes angefordert wurden.
Eigeninitiierte Inhaltsmoderation von Megaport
Artikel 15(1)(c) DSA
Aussagekräftige und verständliche Informationen über die vom Anbieter eigeninitiativ durchgeführte Inhaltsmoderation, einschließlich des Einsatzes automatisierter Tools sowie der ergriffenen Maßnahmen zur Schulung und Unterstützung der mit der Inhaltsmoderation betrauten Personen.Megaport generiert, speichert, überträgt oder macht im Rahmen unseres Produktangebots keine Inhalte öffentlich verfügbar. Daher haben wir keine Inhalte zu moderieren und auch kein Personal, das Inhaltsmoderation durchführt.
Anzahl und Art der Maßnahmen, die die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen beeinflussen, die von den Empfängern des Dienstes bereitgestellt werdenMegaport generiert, hostet, speichert, überträgt oder macht im Rahmen unseres Produktangebots keine Inhalte öffentlich verfügbar. Daher haben wir keine Inhalte zu moderieren und ergreifen auch keine Maßnahmen, die die Verfügbarkeit, Sichtbarkeit und Zugänglichkeit von Informationen beeinflussen, die von Empfängern des Dienstes bereitgestellt werden.
Anzahl und Art der Maßnahmen, die die Fähigkeit der Empfänger beeinträchtigen, über den Dienst Informationen bereitzustellen, sowie sonstige damit zusammenhängende Einschränkungen des DienstesMegaport hostet keine Inhalte und stellt auch keine Funktionen bereit, mit denen Nutzer Inhalte teilen oder auf unserer Plattform mit anderen Nutzern interagieren können. Daher hat Megaport im betreffenden Zeitraum keine Maßnahmen ergriffen, die die Fähigkeit eines Empfängers beeinträchtigten, über den Dienst Informationen bereitzustellen.
Einsprüche
Artikel 15(1)(d) DSA
Anzahl der Beschwerden, die über interne Beschwerdemanagementsysteme gemäß den Geschäftsbedingungen des Anbieters und zusätzlich – für Anbieter von Online-Plattformen – gemäß Artikel 20 eingegangen sind, die Gründe für diese Beschwerden, getroffene Entscheidungen in Bezug auf diese Beschwerden, die mittlere Zeit bis zur Entscheidungsfindung sowie die Anzahl der Fälle, in denen diese Entscheidungen aufgehoben wurden.Im betreffenden Zeitraum hat Megaport keine Einsprüche gegen die oben beschriebenen Arten von Entscheidungen erhalten.
Automatisierte Inhaltserkennung
Artikel 15(1)(e) DSA
Jegliche Nutzung automatisierter Mittel zum Zweck der Inhaltsmoderation.Megaport generiert, speichert, überträgt oder macht im Rahmen unseres Produktangebots keine Inhalte öffentlich verfügbar. Daher haben wir keine Inhalte zu moderieren und auch kein Personal, das Inhaltsmoderation jeglicher Art durchführt.